Konditionen

Für die Finanzierung der Psychotherapie stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

Psychotherapie als Selbstzahlende

Eine psychotherapeutische Sitzung dauert in der Regel 60 Minuten und kostet 180.- CHF. Je nach Situation oder Bedarf, können einzelne Sitzungen auch auf 75 Minuten (225.00 Fr.) oder 90 Minuten (225.00 Fr.) verlängert werden.

 

Im Sitzungsbetrag sind Vor- und Nachbereitungszeit und allfällige Telefonate oder E-Mails zur Terminvereinbarung enthalten, sodass keine weiteren Kosten auf Sie zukommen. 

Psychotherapie auf ärztliche Anordnung

Ab dem 1. Juli 2022 werden Psychotherapien von der Grundversicherung übernommen, sofern sie von kantonal zugelassenen Psychotherapeut*innen durchgeführt werden. Ich verfüge sowohl über die Zulassung für den Kanton Zürich, als auch über die für den Kanton Aargau.

 

Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Allgemeinmediziner*in, einer Psychiater*in oder einer Fachärzt*in für psychosomatische Medizin angeordnet werden.

 

Jede Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen und kann danach nochmals um 15 Sitzungen verlängert werden. Bei mehr als 30 Sitzungen muss ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden, um die Erstattung der Kosten weiter zu gewährleisten. Dieses wird an die Versicherung weiter geleitet. 

 

Der Tarif für eine psychotherapeutische Sitzung auf ärztliche Anordnung wurde vom Kanton festgelegt. Es muss pro Minute abgerechnet werden, Vor- und Nachbereitungszeit oder allfällige Telefonate werden zusätzlich verrechnet. 

 

Bitte bringen Sie zur ersten Sitzung Ihre Krankenkassenkarte und, wenn möglich, auch bereits die Anordnung mit.

Psychotherapie über die Opferhilfe

Opfer von Gewaltverbrechen oder Unfällen haben unter Umständen Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des Opferhilfegesetzes. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Opferhilfestelle Ihres Wohnkantons (www.opferhilfe-ag-so.ch, Region Aargau: 062 835 47 90).

Rechnungsstellung

Ich verrechne meine Sitzungen über die Ärztekasse. Wenn Sie sich für das Modell der Selbstzahlung entscheiden, wird Ihnen die Rechnung von der Ärztekasse per Mail zugestellt (oder auf Wunsch auch in Papierform).

 

Sollten Sie sich für das Anordnungsmodell entscheiden, wird die Rechnung direkt an die Krankenkasse geschickt. Diese sendet Ihnen dann wiederum eine Rechnung über den verbleibenden Selbstbehalt.

Terminabsagen

Die Sitzungen müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Sonst muss die verpasste Sitzung - sofern sie nicht anderweitig vergeben werden kann – in Rechnung gestellt werden.